KI spricht mit Selbstvertrauen – aber gibt sie wirklich Rechtsberatung oder klingt es nur so?

Legal Tech oder Legal Trap: Sind KI-Antworten Rechtsberatung?

11 Jul 2025 in
LegalTech

KI-Systeme wie ChatGPT werden zunehmend in juristischen Zusammenhängen eingesetzt – von Vertragsvorschlägen bis hin zu schnellen rechtlichen Erläuterungen. Doch das wirft eine entscheidende Rechtsfrage auf: Gelten die Antworten von Large Language Models (LLMs) als Rechtsberatung? Und wenn ja – wer darf sie überhaupt erteilen?

Rechtsberatung: Eine geschützte Tätigkeit

In vielen Rechtsordnungen – insbesondere in Deutschland und der EU – ist Rechtsberatung eine regulierte Tätigkeit. Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) definiert Rechtsdienstleistungen in:

„Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“
(§ 2 Abs. 1 RDG)

Das bedeutet: Sobald jemand (oder etwas) Ratschläge dazu gibt, wie ein bestimmtes Gesetz auf einen konkreten Fall anzuwenden ist, handelt es sich um Rechtsberatung – und dafür ist in der Regel eine Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich.

Und KI?

LLMs wie GPT-basierte Systeme können Antworten erzeugen, die wie Rechtsberatung wirken. Aber ist das nach dem Gesetz wirklich „Rechtsberatung“? Das hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Konkreter Bezug: Bezieht sich die Antwort auf einen spezifischen Einzelfall?
  • Juristische Bewertung: Enthält die Antwort eine rechtliche Auslegung?
  • Zielgruppe: Unterstützt die Antwort interne juristische Arbeit – oder wird sie öffentlich bereitgestellt für Personen, die rechtlichen Rat suchen?
  • Kontext: Erfolgt die Nutzung in einem beratenden Umfeld oder als allgemeine Information?

Rechtliche Bewertung in Deutschland

Nach Einschätzung vieler Jurist:innen und laufender Debatten in Deutschland kann KI-generierter Output eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 RDG darstellen – insbesondere wenn:

  • personalisierte Empfehlungen ausgesprochen werden („Sie sollten …“),
  • Rechtsnormen für einen konkreten Sachverhalt ausgelegt werden,
  • kein menschlicher Review durch eine fachkundige Person erfolgt.

Wird eine solche KI-gestützte Rechtsberatung ohne Zulassung nach RDG Dritten angeboten, liegt möglicherweise eine unerlaubte Rechtsdienstleistung vor – mit Untersagung (§ 3 RDG) und möglichen Geldbußen.

KI als Werkzeug vs. KI als Dienst

Die zentrale Unterscheidung:

  • KI als Werkzeug: Wird von Anwält:innen intern genutzt. ✅ Zulässig.
  • KI als Dienst: Wird ohne juristische Prüfung öffentlich angeboten. ❌ Möglicherweise unzulässig.

Das heißt: Ein:e Anwalt:in, der GPT für einen Vertragsentwurf nutzt und diesen anschließend prüft – ist rechtlich unproblematisch. Eine App, die juristische Empfehlungen ohne menschliches Review an Endnutzer:innen gibt – könnte gegen das RDG verstoßen.

Internationale Perspektiven

In den USA variiert die Rechtslage je nach Bundesstaat. Auch dort gelten Regeln zur „Unauthorized Practice of Law“ (UPL): KI-Systeme, die Rechtsberatung leisten, könnten gegen UPL-Vorgaben verstoßen, wenn sie nicht unter Aufsicht von Anwält:innen betrieben werden. Die ABA (American Bar Association) und einzelne State Bars haben dazu offizielle Hinweise veröffentlicht.

Best Practice: Transparent und vorsichtig

Wer KI im juristischen Umfeld nutzt oder anbietet, sollte:

  • klare Haftungsausschlüsse verwenden („Keine Rechtsberatung“),
  • den Output auf allgemeine Rechtsinformationen beschränken,
  • eine juristische Prüfung durch qualifizierte Personen einbauen,
  • die Verantwortung klären – denn die KI haftet nicht, Sie aber möglicherweise schon.

Fazit

Ja – LLMs können Inhalte erzeugen, die rechtlich als Rechtsberatung gelten. Doch sie sind nicht haftbar und nicht zur Rechtsberatung befugt. Die Verantwortung liegt bei den Menschen, die solche Systeme einsetzen – oder daran verdienen.

Rechtlich sicher: KI darf juristische Arbeit unterstützen – aber nicht ohne Prüfung durch eine zugelassene Fachkraft (Rechtsanwalt). Im Zweifel gilt: lieber Information als Beratung.

Je mehr die Grenze zwischen Information und Beratung verschwimmt, desto klarer wird die strategische Entscheidung – für Kanzleien und Legal-Tech-Anbieter gleichermaßen: selbst regulieren – oder reguliert werden.

Weiterführende Links & Quellen

Bildnachweis: Alexander Supertramp – Shutterstock

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf einer automatisierten Übersetzung des englischen Original-Beitrages. Sprachliche Abweichungen sind möglich.